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2. Billigung und Inkrafttreten des überarbeiteten und vervollständigten Zivilen Alarmplans - ZAP, BMI
(14.50 Uhr)
Das Kabinett stimmt dem Beschlußvorschlag in Abschnitt III der Kabinettvorlage des BMI vom 5.9.1972 - ZV 6 - 720 100 - 8/72 (str.) geh. - zu. 10
- 10
Vorlage nicht ermittelt. - Mit Hilfe des Zivilen Alarmplans sollten im Alarmfall Maßnahmen von Bund und Ländern zur Herstellung der Verteidigungsbereitschaft sowie zum Schutz und zur Versorgung der Bevölkerung einheitlich geplant und koordiniert werden. Unterlagen in B 106/178144 und 205516.