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9. Regierungsabkommen mit Brasilien über eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie
Zum vorliegenden Jahrgang der Kabinettsprotokolle der Bundesregierung wird ein editorischer Sachkommentar noch erstellt (siehe die Seiten „Start" und „Kabinett" dieser Online-Version). |
(10.55 Uhr)
Nach Vortrag von StM Wischnewski beschließt das Kabinett gemäß Vorlage des AA vom 16. April 1975 - 413 - 491.09 BRA - mit folgender Maßgabe:
Es wird davon ausgegangen, daß die Formulierung von Artikel 1 Abs. 3 des Abkommensentwurfes von beiden vertragsschließenden Parteien nicht als die Übernahme einer politischen oder rechtlichen Verpflichtung der Bundesrepublik zu finanziellen Leistungen, insbesondere in der Form von Bundesdarlehen, Zinssubventionen oder Bundesbürgschaften, verstanden wird.