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4. Gesetz über steuerliche und sonstige Maßnahmen für Arbeitsplätze, Wachstum und Stabilität (Beschäftigungsförderungsgesetz - BeschäftFG)
Zum vorliegenden Jahrgang der Kabinettsprotokolle der Bundesregierung wird ein editorischer Sachkommentar noch erstellt (siehe die Seiten „Start" und „Kabinett" dieser Online-Version). |
(10.40 Uhr)
PSt Böhme erläutert anhand der Kabinettvorlage des BMF (IV B 2 - InvZ 1000 - 21/82 vom 25. Februar 1982) den Gesetzentwurf, der folgende Elemente enthält:
- Artikel 1:
Investitionszulagengesetz
- Artikel 2:
Gesetz über eine Investitionszulage für Investitionen in der Eisen- und Stahlindustrie
- Artikel 3:
Umsatzsteuergesetz
- Artikel 4:
Bewertungsgesetz
- Artikel 5:
Grundsteuergesetz
- Artikel 6:
Gesetz zur Neubewertung unbebauter baureifer Grundstücke
- Artikel 7:
Abgabenordnung
- Artikel 8:
Gesetz über die Gewährung von Bildungsbeihilfen für arbeitslose Jugendliche aus Bundesmitteln
- Artikel 9:
Regelungen über eine Beteiligung der Rentner an den Kosten ihrer Krankenversicherung (Vorlage des BMA IV b 1 - 41113/1 vom 26.2.1982).
Nach einer Aussprache, an der sich der Bundeskanzler, die BM Genscher, Graf Lambsdorff, Hauff, Ehrenberg, Engholm, Schmude, Ertl und Frau Huber, PSt Böhme, St Schlecht sowie die Abg. Junghans und Westphal beteiligen, stimmt das Kabinett dem Gesetzentwurf mit der Maßgabe folgender Änderungen zu:
- | In Artikel 1 (Investitionszulagengesetz) Ziffer 1: § 4 b Abs. (2) Nr. 1 wird „mit Ausnahme von Seeschiffen und Luftfahrzeugen" gestrichen, Punkt b) erhält folgende Fassung: | |
„die, | ||
aa) | soweit es sich um Seeschiffe handelt, mindestens 8 Jahre nach ihrer Anschaffung oder Herstellung in einem inländischen Seeschiffsregister eingetragen sind und während dieses Zeitraums die Flagge der Bundesrepublik Deutschland führen, | |
bb) | soweit es sich um Luftfahrzeuge handelt, mindestens 6 Jahre nach ihrer Anschaffung oder Herstellung in der deutschen Luftfahrzeugrolle eingetragen sind, | |
cc) | soweit es sich um andere bewegliche Wirtschaftsgüter handelt, mindestens 3 Jahre nach ihrer Anschaffung oder Herstellung in einem Betrieb oder einer Betriebsstätte im Inland verbleiben", | |
- | In der allgemeinen Begründung zu Artikel 3 (Umsatzsteuergesetz) wird Punkt 2, 1. Absatz, letzter Satz auf Seite 15 der BMF-Vorlage wie folgt formuliert: „Diese Mehrbelastungen erscheinen vertretbar, zumal für private Haushalte ab 1984 Entlastungen bei der Lohn- und Einkommensteuer gegenüberstehen werden." |
Zum Investitionszulagengesetz bittet der Bundeskanzler um Aufklärung der Öffentlichkeit, daß die Investitionszulage rückwirkend zum 1. Januar 1982 beantragt werden kann. BM Graf Lambsdorff erläutert auf Fragen von BM Genscher und Abg. Westphal, daß die vorgesehene Ausgestaltung der Investitionszulage vor allem die Inanspruchnahme durch kleine und mittlere Unternehmen erleichtere und daß in das Begünstigungsvolumen Anzahlungen auf Anschaffungskosten und Teilherstellungskosten einbezogen werden können, die im Wirtschaftsjahr für begünstigte Investitionen aufgewendet worden sind.
Im Zusammenhang mit Artikel 3 (Umsatzsteuergesetz) bittet BM Ertl um Zustimmung, entsprechend dem Vorgehen bei früheren Anhebungen der Umsatzsteuersätze die Vorsteuerpauschale für die Landwirtschaft zusammen mit der Anhebung der Umsatzsteuersätze zum 1. Juli 1983 von 7,5 v. H. auf 8 v. H. anzuheben. Nach einer Aussprache, an der sich der Bundeskanzler, BM Genscher, PSt Böhme und der Abg. Westphal beteiligen, stellt der Bundeskanzler fest, daß die Landwirtschaft durch die zum 1. Juli 1983 vorgesehene Anhebung der Umsatzsteuersätze nicht belastet werden soll; eine Anpassung der Vorsteuerpauschale für die Landwirtschaft brauche allerdings erst vor Inkrafttreten der neuen Umsatzsteuersätze zum 1. Juli 1983 gesetzlich entschieden zu sein.
St Schlecht weist auf die in der Kabinettvorlage des BMWi (ZC1/ZC5 - 7005 - 12/82 vom 26. Februar 1982) enthaltene Umsetzung der Kabinettbeschlüsse vom 3. Februar 1982 in Teil B Ziffer 15 b des Jahreswirtschaftsberichts hin, wonach zur Förderung von privaten und öffentlichen Investitionen die Kreditprogramme des ERP-Sondervermögens und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) um mehr als 6 Mrd. DM aufgestockt werden sollen. Das Kabinett nimmt von dem Umsetzungsverfahren zustimmend Kenntnis.