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2. Unterstellung der Verwaltungen des Vereinigten Wirtschaftsgebietes
Das Kabinett beschließt, daß die bizonalen Verwaltungen im Auftrage der Bundesregierung bis auf weiteres ihre Arbeit fortsetzen, um die Erledigung der laufenden Geschäfte in Gang zu halten 4.
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Überleitung und Abwicklung der Zweizonenverwaltung und sonstiger zonaler Dienststellen insb. in B 136/1868-1870, Z 13/328-330, 414-421 und 429 f., ferner NL Pünder/272. Vgl. auch Akten zur Vorgeschichte Bd. 5 Dok. Nr. 62 TOP 1 und T. Pünder S. 286-296. - Fortgang 32. Sitzung am 21. Dez. 1949 TOP 11.