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[C.] Entwurf eines Gesetzes über die Einbringung der Steinkohlenbergwerke im Saarland in eine Aktiengesellschaft
Außerhalb der Tagesordnung wird die Vorlage des Bundesministers der Finanzen vom 22.3.1957, Entwurf eines Gesetzes über die Einbringung der Steinkohlenbergwerke im Saarland in eine Aktiengesellschaft, behandelt 18.
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Vorlage des BMF vom 22. März 1957 in B 136/2488, Unterlagen zur Vorbereitung, weiteren Beratung und Ausführung des Gesetzes in B 126/40182. - In Artikel 85 des Saarvertrages vom 27. Okt. 1956 (Gesetz vom 22. Dez. 1956, BGBl. II 1587) hatte sich die Bundesrepublik verpflichtet, bis zum 30. Sept. 1957 für die Steinkohlenbergwerke im Saarland eine Aktiengesellschaft als neuen Rechtsträger zu errichten. Die 1936 gegründete „Saargruben-Aktiengesellschaft" hatte sich zu 100 % im Besitz des Reiches befunden. Durch verschiedene Verfügungen der französischen Besatzungsmacht sowie durch die Saargrubenkonventionen von 1950 und 1953 waren die „Saarbergwerke" errichtet worden, deren Besitzanteile zum Teil auf den französischen Staat, zum Teil auf das Saarland übergegangen waren. Mit dem vom BMF zur Genehmigung vorgelegten Gesetz sollte der Übergang der Aktiven und Passiven der „Saarbergwerke" und deren Vorgänger auf die neue Aktiengesellschaft geregelt werden.
Der Bundesminister der Finanzen teilt mit, daß die saarländische Regierung mit dem Entwurf einverstanden sei. Sie habe besonderen Wert auf die Einfügung des Satzes 2 im § 1 gelegt 19. Das Kabinett stimmt dem Entwurf zu 20.