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[A.] Allgemeines Kriegsfolgengesetz
Das Kabinett erklärt sich damit einverstanden, daß der Bundesminister der Finanzen die von ihm zu dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz bereits abgegebene Erklärung in der Bundesratssitzung am 20. September wiederholt 17.
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Siehe 193. Sitzung am 20. Aug. 1957 TOP A. - Ministervorlage für den BMF vom 17. Sept. 1957 in B 136/51548. - Schäffer wiederholte in der Bundesratssitzung am 20. Sept. 1957 die bereits am 5. Juli in der Sitzung des Deutschen Bundestags (Stenographische Berichte, Bd. 38, S. 13371) abgegebene Erklärung, daß durch das Allgemeine Kriegsfolgengesetz die Beseitigung von Westwallanlagen und die Entschädigung der durch Westwallanlagen unmittelbar betroffenen Personen nicht beeinträchtigt würden. Diese Maßnahmen, für die durch Beschluß des Bundestages vom 29. Mai 1957 (vgl. dazu Stenographische Berichte, Bd. 37, S. 12511) 6 Millionen DM bereit gestellt worden seien, würden nach dem Willen der Bundesregierung auch in den folgenden Haushaltsjahren fortgeführt werden (BR-Sitzungsberichte, Bd. 5, S. 791 f.). - Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden (Kriegsfolgengesetz) vom 5. Nov. 1957 (BGBl. I 1747).