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[D.] Parteiengesetz
Der Bundesminister des Innern unterrichtet das Kabinett über unterschiedliche Formulierungsauffassungen zwischen dem Bundeskanzleramt und dem Bundesminister des Innern zu § 2 des Parteiengesetzes. Der Bundeskanzler bemerkt hierzu, daß in der angesprochenen Bestimmung das Wort „gemeinnützig" nicht genüge, sondern durch den Zusatz „und besonders förderungswürdig" ergänzt werden müsse 20. Es erscheint dem Bundeskanzler erforderlich, diese Frage im Kabinett noch einmal zu erörtern.
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Siehe 67. Sitzung am 25. Mai 1959 TOP E. - Zu den von Adenauer gewünschten Ergänzungen vgl. den Vermerk des Bundeskanzleramtes sowie die Vorlage an den Bundeskanzler, beide vom 27. Mai 1959, in B 136/4324.
Das Kabinett stimmt dem zu 21.
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Fortgang 69. Sitzung am 10. Juni 1959 TOP 2.