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5. Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte - KVdL), BMA
(19.50 Uhr)
Das Kabinett stimmt dem Gesetzentwurf ohne Aussprache zu. 12
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Siehe 70. Sitzung am 19. Mai 1971 TOP 6. - Vorlage des BMA vom 5. Okt. 1971 in B 116/16073, B 136/8974 und B 149/13395, weitere Unterlagen in B 116/16073 und B 136/9015. - Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf sollten die selbständigen Landwirte, mithelfenden Familienangehörigen und Altenteiler pflichtversichert werden, soweit sie nicht einen vergleichbaren Versicherungsschutz bei einer privaten Krankenversicherung nachweisen konnten. Die Leistungen sollten im Wesentlichen denjenigen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. - BR-Drs. 560/71, BT-Drs. VI/3012. - Gesetz zur Weiterentwicklung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte - KVLG) vom 10. Aug. 1972 (BGBl. I 1433).