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[A.] Frachtenhilfe für den Transport von Steinkohle
Die Mitglieder des Kabinettsausschusses erklären sich mit dem Vorschlag von Ministerialdirektor Kattenstroth einverstanden, die Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl von der vorgesehenen Zahlung einer Frachtenhilfe aus dem Heizölsteueraufkommen zu unterrichten. Gesandter Dr. v. Bargen hält eine solche Unterrichtung für angebracht, um etwaige Auseinandersetzungen mit der Hohen Behörde zu dieser Frage möglichst zu vermeiden 26.
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Siehe 94. Kabinettssitzung am 3. Febr. 1960 TOP 5 (Kabinettsprotokolle 1960, S. 99 f.). - Schreiben Kattenstroths an den Präsidenten der Hohen Behörde der EGKS vom 3. März 1960 in B 102/33500. - Kattenstroth informierte über die Ergebnisse der Beratungen des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (BT-Drs. 1327) im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 18. Febr. 1960. Danach sollte das Aufkommen aus der Heizölsteuer zur Anpassung des Steinkohlenbergbaus in erster Linie für soziale Aufwendungen und an zweiter Stelle zur Gewährung einer Frachthilfe für Kohlentransporte verwandt werden. Durch die Frachthilfe sollten die Preiserhöhung der Eisenbahnen vom 1. Febr. 1958 und die entsprechende Regelung der Binnenschifffahrt ausgeglichen werden. Vorgesehen war, den Verbrauchern eine Rückerstattung in Höhe des Differenzbetrages zum gültigen Tarif zu gewähren. - Fortgang 24. Ausschusssitzung am 17. Mai 1960 TOP 7.