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4. Alliierte Antwortnoten betr.:
a. die deutschen Vorschläge zur Kohlepreisregelung
Das Kabinett stellt fest, daß durch die notifizierte Antwort der Alliierten auf die deutschen Vorschläge zur Kohlepreisregelung 12 sich gegenüber der bisher erteilten Zustimmung keine neue Lage ergäbe.
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Vgl. 10. Sitzung am 7. Okt. 1949 TOP 1 und 9. Sitzung am 4. Okt. 1949 TOP 1 Anm. 4.
b. Verhandlungen der juristischen Sachverständigen über das Besatzungsstatut
Der Bundeskanzler weist zur Frage der Verhandlung der juristischen Sachverständigen über das Besatzungsstatut 13 nochmals auf die Notwendigkeit hin, diese Verhandlungen nicht zu wissenschaftlich anzulegen, sondern zurückzugehen auf die drei im Winter ausgearbeiteten aber nicht in Kraft getretenen Entwürfe 14.
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Vgl. 10. Sitzung am 7. Okt. 1949 TOP 9 e Anm. 35.
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Am 1. Juli 1948 hatten die drei Militärgouverneure den Ministerpräsidenten der Länder der westlichen Besatzungszonen die sogenannten „Frankfurter Dokumente" überreicht (Siehe Der Parlamentarische RAT, Bd. 1, Dok.Nr. 4). In Dokument Nr. 3 waren die Ministerpräsidenten aufgefordert worden, zu den in diesem Dokument entwickelten Richtlinien eines Besatzungsstatuts Stellung zu nehmen. Daraufhin waren mehrere Entwürfe eines Besatzungsstatuts von deutscher Seite ausgearbeitet worden. (Vgl. Z 13/319 f., Z 22/122 und Z 35/151). - Adenauer bezog sich vermutlich auf den Entwurf von Prof. von Schmoller, Institut für Besatzungsfragen, vom 25. Okt. 1948, auf den Entwurf des Deutschen Büros für Friedensfragen vom 26. Nov. 1948 (Z 22/122) und auf eine Entschließung des Parlamentarischen Rates vom 10. Dez. 1948 (Parl. Rat, Drs. 1948/364).
Der Bundesjustizminister wird gebeten, eine Antwort auf die alliierte Note zu entwerfen 15.
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Mit Note vom 7. Okt. 1949 (AA Noten von AHK Bd. 22) hatte die AHK für jede Sitzung des Sachverständigengremiums ein vorher einzureichendes schriftliches Memorandum von deutscher Seite gefordert. Dehler leitete den Entwurf seiner Antwortnote am 14. Okt. an Blankenhorn, der zunächst zögerte, die Antwort der AHK zu übermitteln, da die vorherige schriftliche Festlegung der Zweifelsfragen nicht weiterführe. Am 17. Nov. 1949 antwortete Blankenhorn dann in dem von Dehler vorgeschlagenen Sinne. (AA 241-11).
c. selbständige Mitwirkung der Bundesrepublik in der Marshall-Plan-Organisation
Das Kabinett ist der einmütigen Auffassung, daß für den Beschluß einer selbständigen Vertretung der Bundesrepublik in der Marshall-Plan-Organisation das Kabinett allein zuständig ist und daß diese Maßnahme nicht im Sinn des Artikels 59 Ziffer 2 des Grundgesetzes einer Mitwirkung der gesetzgebenden Körperschaften bedarf 16.
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Nach dem Beschluß des Kabinetts vom 4. Okt. hatte die AHK mit Note vom 7. Okt. 1949 die Bundesregierung zur Ernennung eines deutschen Delegierten bei der OEEC ermächtigt. Es stand zur Diskussion, ob der Beitritt zur OEEC als Neuabschluß eines völkerrechtlichen Vertrages zu bewerten sei und damit den Bestimmungen des Art. 59 Ziffer 2 GG unterliege oder ob es sich hierbei lediglich um eine Rechtsnachfolge handle (B 146/113). Gutachten des BMJ vom 5. Dez. 1949 in B 136/6581. - Vgl. 9. Sitzung am 4. Okt. 1949 TOP 6 insb. Anm. 13. - Fortgang 18. Sitzung am 3. Nov. 1949 TOP 2.