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[B. Vorläufiges Beamtengesetz]
Zur Erörterung der Gültigkeit des Gesetzes Nr. 15 der Militärregierung betonte der Bundeskanzler, daß er auf keinen Fall einer Ausdehnung auf die Bundesregierung zustimmen würde, da sonst der Aufbau der Bundesregierung um 2 Monate verzögert werden würde 4.
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Vgl. 2. Sitzung am 20. Sept. 1949 TOP 2. - Fortgang 16. Sitzung am 28. Okt. 1949 TOP 2.