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4. Organisation des Bundeskriminalamtes, BMI
Das Kabinett ist sich darüber einig, daß eine baldige Errichtung des Bundeskriminalamtes nötig sei, um der akuten Gefahr einer Bedrohung der Staatssicherheit begegnen zu können.
Das Kabinett ist sich darüber im Klaren, daß die exekutiven Möglichkeiten im Rahmen des Grundgesetzes gering sind, daß aber ein durch Ländergrenzen nicht gehemmtes Fahndungsverfahren rasch wirksam gemacht werden muß und daß dazu Geld erforderlich ist, über dessen Verwendung der Öffentlichkeit wenig gesagt werden kann.
Der Bundesinnenminister: Der Errichtung des Amtes müsse ein Gesetz vorangehen; das Gleiche gelte für den Verfassungsschutz. Die Vorbereitung beider Vorlagen sei im Gange 9.
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Fortgang 50. Sitzung am 3. März 1950 TOP 2 (Bundeskriminalamt) und 49. Sitzung am 28. Febr. 1950 TOP 1 (Bundesamt für Verfassungsschutz).
Der Bundesverkehrsminister: Die einzige auf Bundesebene organisierte Polizei sei die Bahnpolizei. Innerhalb der Bahnpolizei bestehe und arbeite ein Bahnpolizeikriminalamt. Er bitte dieses bei der Organisation des Bundeskriminalpolizeiamtes zu berücksichtigen und es in enger Verbindung mit diesem neuen Amt weiterarbeiten zu lassen.