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12. Zuständigkeit auf dem Gebiete der Neugliederung des Bundesgebietes, BMBR
Der Bundeskanzler weist darauf hin, daß bei Annahme der Vorschläge des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates 20 dieser zu einem Minister für Angelegenheiten der Länder in der Bundesregierung würde.
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Mit Schreiben vom 6. Dez. 1949 hatte der BMBR die Federführung in Angelegenheiten der innergebietlichen Neuordnung gemäß Artikel 29 und 118 GG und die Ermächtigung, „mit den Regierungen der beteiligten Länder die einschlägigen Fragen zu erörtern und der Bundesregierung laufend über den Stand der Verhandlungen zu berichten", beantragt (B 136/4649). - Gegen diesen Antrag hatte der BMI mit Schreiben vom 14. Dez. 1949 unter dem Hinweis, daß die Ländergliederung seit jeher zum Geschäftsbereich des BMI gehöre, Einspruch erhoben (ebenda).
Die Beschlußfassung wird bis zur nächsten Sitzung vertagt 21.
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Fortgang 33. Sitzung am 3. Jan. 1950 TOP 9. - Vgl. auch 33. Sitzung am 3. Jan. 1950 TOP 1.