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[B. Bezahlung von Rechnungen für den Ausbau des Bundessitzes]
Der Bundesminister der Finanzen berichtet, daß das Büro Bundeshauptstadt im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen Bauten und Einrichtungen in Auftrag gegeben habe, für die unbezahlte Rechnungen in Höhe von 3,9 Millionen DM vorhanden seien. Das Land Nordrhein-Westfalen sei nunmehr bereit, diese Handwerker-Rechnungen zu bezahlen, wenn das Kabinett die Erstattung der 3,9 Millionen DM im Anfang des neuen Haushaltsjahres zusichere. Das Kabinett beschließt, diese Zusicherung zu geben 38.
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Vgl. 30. Sitzung am 13. Dez. 1949 TOP 3 Anm. 8. - Schäffer erzielte mit dem nordrhein-westfälischen Finanzminister Weitz am 22. Dez. 1949 eine dementsprechende Vereinbarung (B 136/6572). - Mit dem gesamten Fragenkomplex beschäftigte sich ab März 1950 ein Untersuchungsausschuß des Bundestages zur Prüfung der im Raum Bonn vergebenen Aufträge. Von dessen 35 Sitzungen sind im Parlamentsarchiv des Deutschen Bundestages Kurzprotokolle der 1. bis 4. Sitzung überliefert. - Weitere Unterlagen dazu in B 126/1278 f. und 10730, B 134/2153 und NL Wandersleb/180 und 185 und B 115/796.