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[G.] Vertretung des Bundesministers der Finanzen im Richterwahlausschuß
Der Bundesminister der Finanzen teilt mit, daß er an seinem Vorsitz im Richterwahlausschuß in der Sitzung am 21. d. M. verhindert sei 31. Sein ständiger Vertreter, der Bundesschatzminister, könne ihn an diesem Tage nicht vertreten 32. Er bittet daher das Kabinett um Einverständnis, daß ihn in diesem Falle der Bundesminister der Justiz vertrete. Das Kabinett stimmt zu 33.
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Zur Vertretungsregelung vgl. 8. Sitzung am 10. Jan. 1962 TOP 2.
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Fortgang 21. Sitzung am 28. März 1962 TOP 1 (Personalien).