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[A.] Sozialversicherungs-Angleichungsgesetz Saar
Das Kabinett stimmt der vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung in seiner Vorlage vom 18. April 1962 vorgeschlagenen Äußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Sozialversicherungsrechts im Saarland an das im übrigen Bundesgebiet geltende Recht zu 10.
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Vorlage des BMA vom 18. April 1962 in B 149/7802 und B 136/8947, weitere Unterlagen in B 149/7801. - Die Bundesregierung hatte am 9. März 1962 einen Gesetzentwurf (BR-Drs. 80/62) vorgelegt, durch den die Rechtseinheit mit dem Saarland auch auf den Gebieten der gesetzlichen Krankenversicherung, der Fremd- und Auslandsrenten sowie der Altersversorgung der Landwirte hergestellt werden sollte. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes geltenden saarländischen Vorschriften zur Krankenversicherung der Studenten bis zu einer Neuordnung der gesetzlichen Krankenversicherung und die Regelungen zur Anrechnung ausländischer Versicherungszeiten für bis zum 31. Dez. 1967 eintretende Versicherungsfälle weiterhin anzuwenden. Der BMA hatte in seiner Vorlage beantragt, diese Vorschläge zurückzuweisen. - BT-Drs. IV/474. - Gesetz zur Angleichung des Sozialversicherungsrechts im Saarland an das im übrigen Bundesgebiet geltende Recht vom 15. Juni 1963 (BGBl. I 402).