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6. Befristeter Einfuhr-Mindestpreis für Eier, BML
Staatssekretär Hüttebräuker gibt einen kurzen Überblick über die Entwicklung der Einfuhrpreise für Eier und bittet mit Nachdruck, einem Einfuhrmindestpreis von 200 DM je 100 Kilo Eier, d. h. von 11,5 Pfennig je Ei, zuzustimmen 18. Die Bundesregierung habe sich zur Förderung der Veredelungswirtschaft bekannt und müsse jetzt auch die Konsequenzen daraus ziehen. Wenn die Bundesregierung jetzt nicht zu Schutzmaßnahmen bereit sei, könne sie sich auch später nicht auf die Schutzklausel berufen. Nach kurzer Aussprache stimmt das Kabinett mit Mehrheit dem vorgeschlagenen Einfuhrmindestpreis zu 19.
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Siehe 26. Sitzung am 9. Mai 1962 TOP 9. - Vorlage des BML vom 13. April 1962 in B 116/5930 und B 136/2651, weitere Unterlagen in B 116/59580.
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Dritte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz - vom 28. Mai 1962 (BAnz. Nr. 102 vom 29. Mai 1962, S. 1).