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[F. Urlaubsvertretung des BMF]
Außerhalb der Tagesordnung teilt der Bundesminister der Finanzen dem Kabinett mit, daß er sich mit dem Bundesminister für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung dahin geeinigt habe, daß dieser ihn während seiner Urlaubsabwesenheit vertrete, weil sein ständiger Vertreter, der Bundesschatzminister, ebenfalls in Urlaub sei.
Das Kabinett nimmt hiervon zustimmend Kenntnis 15.
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Zur Vertretungsregelung vgl. 8. Sitzung am 10. Jan. 1962 TOP 2.