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3. Bestellung des deutschen Gouverneurs und des deutschen Stellvertretenden Gouverneurs in der Weltbank, der IFC und der IDA; Bestellung des deutschen Stellvertretenden Gouverneurs im Internationalen Währungsfonds, BMWi
Der Bundesminister für Wirtschaft widerspricht einer Anregung, den Punkt 3 von der Tagesordnung abzusetzen; er besteht auf Entscheidung oder Vertagung. Der Bundeskanzler erklärt unter Zustimmung des Kabinetts, die Beratung dieses Tagesordnungspunktes sei auf Mittwoch, den 24. Juni 1964, vertagt 10.
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Fortgang 130. Sitzung am 10. Juli 1964 TOP 3.