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2. Benennung eines neuen deutschen Richters am Europäischen Gerichtshof, AA
Das Kabinett stimmt dem Vorschlag in der Vorlage des Bundesministers des Auswärtigen vom 14. Juni 1970 zu. 2
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Vorlage des AA vom 14. Juni 1970 in AA B 20-200, Bd. 1957, weitere Unterlagen in B 136/34709. - Gemäß Artikel 137 des EWG-Vertrags vom 25. März 1957 (BGBl. II 766) war von den Regierungen der sechs EWG-Mitgliedstaaten je ein Richter für sechs Jahre im Einvernehmen zu ernennen. - Scheel hatte nach Absprache mit dem BMJ Prof. Dr. Hans Kutscher, Mitglied des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, als Nachfolger für Walter Strauß vorgeschlagen, der seit 1965 das Amt innehatte und im Oktober 1970 in den Ruhestand trat.