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2. Austausch nur zur persönlichen Unterrichtung bestimmter Schriftstücke unter den Bundesministern, Parlamentarischen Staatssekretären und Staatssekretären
Die Behandlung dieses Punktes wird auf den Kreis der Bundesminister beschränkt. 18
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Siehe 7. Sitzung am 28. Nov. 1969 TOP 12 d (Kabinettsprotokolle 1969, S. 439). - Vorlage des Chefs des Bundeskanzleramts vom 28. Jan. 1970 in B 136/4782. - Ehmke hatte vorgeschlagen, beim Austausch dieser Schriftstücke die Umschläge mit einem Sonderstempel zu versehen, nach dem diese nur durch den Bundesminister bzw. den Staatssekretär oder den Parlamentarischen Staatssekretär „eigenhändig zu öffnen" waren. - Fortgang 24. Sitzung am 23. April 1970 TOP K.