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2. Gleitende Arbeitszeit, BMI
(10.10 Uhr)
Das Kabinett beschließt entsprechend dem Beschlußvorschlag der Kabinettvorlage des Bundesministers des Innern vom 25. September 1972 - V III 1 - 131 232/5. 3
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Vorlage des BMI vom 25. Sept. 1972 in B 106/120493 und B 136/45646, weitere Unterlagen in B 106/120492 und B 136/38386. - Nachdem die gleitende Arbeitszeit im BMV und im BPA bereits 1970 eingeführt worden war, hatte der BMI in seiner Vorlage Richtlinien für den Fall ihrer Umsetzung in den übrigen Bundesministerien vorgeschlagen. Danach sollte die Kernarbeitszeit spätestens um 9.00 Uhr beginnen, frühestens um 16.00 Uhr bzw. am Freitag um 15.00 Uhr enden und die Festlegung der Gleitzeit den einzelnen Bundesministerien freigestellt werden. Als Verfahren für die Erfassung der Arbeitszeiten wurde die Selbstaufschreibung empfohlen. Der Arbeitszeitausgleich sollte grundsätzlich innerhalb eines Abrechnungszeitraums von zwei Kalenderwochen erfolgen, wobei positive Salden von bis zu vier Stunden übertragbar und negative Salden von bis zu vier Stunden zulässig waren. - Bekanntmachung des BMI vom 24. Okt. 1972 (GMBl. 1972, S. 647 f.).