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5. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts (1. EheRG)
Zum vorliegenden Jahrgang der Kabinettsprotokolle der Bundesregierung wird ein editorischer Sachkommentar noch erstellt (siehe die Seiten „Start" und „Kabinett" dieser Online-Version). |
(9.36 Uhr)
BM Jahn erklärt, er lasse sich zu der von BM Schmidt in der voraufgegangenen Kabinettsitzung gewünschten Streichung von Art. 11 Zif. 6 des Gesetzentwurfs überstimmen, um die Verabschiedung nicht zu verzögern. Das Kabinett werde sich aber mit der Frage der besoldungsrechtlichen Einstufung des künftigen Familienrichters voraussichtlich in anderem Zusammenhang wieder beschäftigen müssen.
Das Kabinett stimmt dem Gesetzentwurf mit der Maßgabe zu, daß Art. 11 Zif. 6 gestrichen wird.