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7. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 Nr. 24 - Wasserhaushalt); hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates, BMI
(16.46 Uhr)
Das Kabinett stimmt der Kabinettvorlage des BMI vom 6. Juni 1973 zu. 14
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Siehe 9. Sitzung am 28. Febr. 1973 TOP 8. - Vorlage des BMI vom 6. Juni 1973 in B 106/81231 und B 136/15110. - Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme vom 13. April 1973 (BR-Drs. 209/73, Beschluss) darauf hingewiesen, dass bis zum Abschluss der Tätigkeit der Enquete-Kommission Verfassungsreform Einzeländerungen des Grundgesetzes nur im Falle eines zwingenden Bedürfnisses erfolgen sollten und dass ein solcher Bedarf nicht aus dem gleichzeitig vorgelegten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (vgl. TOP 8 dieser Sitzung) abgeleitet werden könne. Der BMI war in seinem Entwurf einer Stellungnahme bei der Auffassung geblieben, dass ausreichende Regelungen zum Gewässerschutz nur im Rahmen einer konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes getroffen werden könnten. - BT-Drs. 7/887. - Das Gesetz kam nicht zustande. - Die konkurrierende Gesetzgebung für den Wasserhaushalt wurde dem Bund im Rahmen der Föderalismusreform durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b, 125c, 143c) vom 28. Aug. 2006 (BGBl. I 2034) in Artikel 74 Nummer 32 GG übertragen.