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3. Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG)
Zum vorliegenden Jahrgang der Kabinettsprotokolle der Bundesregierung wird ein editorischer Sachkommentar noch erstellt (siehe die Seiten „Start" und „Kabinett" dieser Online-Version). |
(10.41 Uhr)
Nach Aussprache kommt das Kabinett überein, daß dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt wird. Es besteht Übereinstimmung, daß eine auf unbedingt reformbedürftige Tatbestände beschränkte Novellierung der geltenden gesetzlichen Regelung ausreichen würde.