Kabinettsausschüsse
Die Bundesregierung entschied sich für die Bildung von Kabinettsausschüssen immer dann, wenn spezielle Fragestellungen, wie große Reformvorhaben, den Rahmen ihrer Beratungen zu sprengen drohten. Kabinettsausschüsse, zu deren Teilnehmerkreis Minister und Staatssekretäre, aber auch Abteilungsleiter und in Einzelfragen andere Ministerialbeamte sowie in Einzelfragen unabhängige Sachverständige zählten, sollten wesentliche Entscheidungen vorbereiten bzw. weiter beraten und damit die Arbeit des Kabinetts wesentlich entlasten. Ihre Protokolle sind deshalb als direkte Ergänzung zu den Kabinettsberatungen zu sehen.
Im Frühjahr 1951 wurde der Kabinettausschuss für Wirtschaft, im Sommer 1955 der Ministerausschuss für die Sozialreform gegründet. Ab Mitte der 60er Jahre entstanden weitere Kabinettsausschüsse, deren Tätigkeit sich zumeist auf die Dauer einer Legislaturperiode beschränkte.