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[B.] Margarinepreis
Das Kabinett ist nach Darlegung der Sachlage 23 durch den Stellvertreter des Bundeskanzlers der Meinung, daß die Freigabe des Margarinepreises mit Rücksicht auf die Entwicklung der Rohstoffpreise auf dem Weltmarkt vertreten werden könne und beim Bundesrat erwirkt werden solle. Wenn sich der Bundesrat damit nicht einverstanden erklärt, könne sich das Kabinett auch mit einer Preisfestsetzung von 2,72 DM/kg, welcher Preis auch für die kleinen Betriebe der Margarineindustrie auskömmlich sei, abfinden.
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers weist darauf hin, daß die kleinen Fabriken zu dem gegenwärtig geltenden Preis von 2,44 DM nicht mehr ohne Verlust produzieren könnten und wahrscheinlich darangehen werden, ihre Produktion einzustellen. Es müsse daher durch Besprechung mit dem Präsidenten des Bundesrates versucht werden zu erreichen, daß der Bundesrat noch in seiner letzten Sitzung am 27.7.51 über den Margarinepreis nach den Vorschlägen der Bundesregierung Beschluß faßt. Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird vom Kabinett beauftragt, den Standpunkt des Kabinetts und die sich bei einer Vertagung ergebenden ernsten Versorgungsschwierigkeiten in einer offiziellen Erklärung im Plenum des Bundesrates darzulegen 24.
Fußnoten
- 23
Vgl. 156. Sitzung am 28. Juni 1951 TOP F. - Der BR hatte am 13. Juli 1951 die Beratung des VO-Entwurfs vertagt, weil dem Agrarausschuß des BR, der dem BR die Aufrechterhaltung der Subventionen und damit die Ablehnung des Entwurfs vorgeschlagen hatte, nicht bekannt gewesen war, daß nur bei Wegfall der Subventionen für Margarine die Subventionierung des Konsumbrotes möglich war (BR-Sitzungsberichte 1951 S. 501-503).
- 24
Fortgang 164. Sitzung am 26. Juli 1951 TOP C.