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[C.] Margarinepreise
Die Abwärtsbewegung der Rohstoffpreise für Margarine hat sich nach Mitteilung von Staatssekretär Dr. Sonnemann so entwickelt, daß der Stand der Zeit kurz vor dem Ausbruch des Koreakonflikts bereits bei einigen Produkten erreicht sei. In dieser Situation sei der Kabinettsbeschluß, in dem sich die Bundesregierung für die Festsetzung eines Höchstpreises auf 2,72 DM/kg ausgesprochen habe, als überholt anzusehen 49.
Das Kabinett billigt diese Auffassung und beauftragt die Bundesminister der Finanzen und für ELF, im Bundesrat dafür einzutreten, daß die Preise freigegeben werden. Der Antrag der Bundesregierung auf Festsetzung des Margarinepreises auf 2,72 DM soll zurückgenommen werden, wenn der Bundesrat sich mit einer Freigabe der Preise einverstanden erklärt 50.
Fußnoten
- 50
Der BR entsprach am 26. Juli 1951 dem Vorschlag des Agrarausschusses, die Preise freizugeben mit dem von Nordrhein-Westfalen beantragten Zusatz, daß die VO erst am 15. Sept. 1951 in Kraft treten sollte (BR-Sitzungsberichte 1951 S. 555-559. - BR-Drs. Nr. 548/51). - Fortgang 165. Sitzung am 2. Aug. 1951 TOP 3.