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3. Entwurf eines Kabinettsbeschlusses über die Beteiligung des Bundesfinanzministers bei Maßnahmen von finanzieller Tragweite, BMF
Der Bundesfinanzminister bemerkt, daß sich der Bundeskanzler mit seinem Vorschlag einer Besprechung der gesamten Finanzsituation in einer der nächsten Kabinettssitzungen einverstanden erklärt habe. Seine Vorlage könne bis dahin zurückgestellt werden 8. Das Kabinett ist damit einverstanden.
Der Vizekanzler bittet den Bundesfinanzminister bei dieser Gelegenheit, das Bundesministerium für den Marshallplan bei der Regelung der Transferbestimmungen zu beteiligen. Der Bundesfinanzminister sagt diese Beteiligung zu.
Fußnoten
- 8
Vgl. Sondersitzung am 29. Nov. 1951 TOP 1. - Im Zusammenhang mit der Diskussion über die Erhöhung der Küstenkohlenausnahmetarife (vgl. 135. Sitzung am 13. März 1951 TOP 4) hatte der BMF gegenüber dem BMV die Zuständigkeit bei der Gestaltung der Verkehrstarife beansprucht. Seebohm hatte die Kompetenz des BMF bestritten (Schriftwechsel in B 136/1530). Der BMF hatte mit der Vorlage vom 24. Okt. 1951 einen Beschluß des Kabinetts darüber herbeiführen wollen, daß über die Vorschriften der Reichshaushaltsordnung hinaus „bei allen Maßnahmen, die in irgendeiner Weise zu einer Minderung der im Haushaltsplan veranschlagten Einnahmen oder zu einer Erhöhung der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben führen können, das Bundesfinanzministerium rechtzeitig beteiligt wird. Das gilt insbesondere auch für Maßnahmen im Rahmen internationaler Verhandlungen." (ebenda und B 136/2193). - Eine Behandlung der Vorlage des BMF ist den Protokollen nicht zu entnehmen.