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6. Ehrenschutz ausländischer Staatsoberhäupter, BMJ
Der Bundesminister des Auswärtigen unterstützt die Kabinettvorlage des Bundesministers der Justiz vom 16.5.1958. Staatssekretär Dr. Strauß schlägt eine Änderung der Begründung zu dem Gesetzentwurf auf Seite 6 Absatz 3 der Kabinettvorlage vor. Mit dieser Maßgabe beschließt das Kabinett die Vorlage 27.
Fußnoten
- 27
Siehe 25. Sitzung am 14. Mai 1958 TOP B. - Vorlage des BMJ vom 16. Mai 1958 in B 141/3167 und B 136/549, weitere Unterlagen in B 141/3168 bis 3171. - Der vom BMJ vorgelegte Entwurf eines Fünften Strafrechtsänderungsgesetzes sah eine Verstärkung des Ehrenschutzes für ausländische Staatsoberhäupter und ihre Angehörigen vor, mit dem die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik einem besonderen Schutz unterstellt werden sollten. Er sollte insbesondere dem Anliegen der iranischen Kaiserfamilie Rechnung tragen („Lex Soraya"). Eine entsprechende Änderung und Ergänzung waren in § 103 des Strafgesetzbuches vorgesehen. So sollte insbesondere eine herabwürdigende Berichterstattung auch ohne Rücksicht auf deren Wahrheitsgehalt mit Strafe belegt werden können. In der Begründung der Novelle war auf Seite 6 Absatz 3 der Vorlage diese Problematik erörtert und eine derartige Beschränkung der Meinungsfreiheit als vereinbar mit demokratischen Grundsätzen bezeichnet worden. - Fortgang Sondersitzung am 28. Mai 1958 TOP B.