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[J.] Vereinsgesetz
Der Bundesminister des Innern unterrichtet das Kabinett über einen Beschluß des Innenausschusses des Deutschen Bundestages im Zusammenhang mit der Beratung des Vereinsgesetzes 37.
Fußnoten
- 37
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres des Bundestages vom 26. Mai 1964 (BT-Drs. IV/2145 neu). - Mit dem bereits Anfang März 1962 vom Kabinett im Umlaufverfahren beschlossenen Gesetzentwurf des BMI vom 15. Febr. 1962 sollten zahlreiche Unklarheiten auf dem Gebiet des öffentlichen Vereinsrechts beseitigt, vor allem aber eine wirksame Bekämpfung staatsfeindlicher Organisationen ermöglicht werden. So sollte für das Verbot länderübergreifender verfassungswidriger Vereinigungen eine Zuständigkeit des Bundes mit unmittelbarem Rechtszug zum Bundesverwaltungsgericht begründet werden. Unterlagen in B 106/132902 und B 136/1934 sowie 1935 und B 141/48918 bis 48939. - BR-Drs. 79/62, BT-Drs. IV/430. - Der Bericht des Bundestags-Innenausschusses enthielt zahlreiche Änderungsvorschläge wie die ausdrückliche Nennung der grundrechtlichen Vereinsfreiheit in § 1 und die Klarstellung, dass Eingriffe in die Vereinsfreiheit nur nach Maßgabe dieses Gesetzes, und nicht etwa auf Grund der polizeilichen Generalklauseln zulässig sein sollten. - Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz) vom 5. Aug. 1964 (BGBl. I 593).