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2. Entwurf eines Strafvollzugsgesetzes, BMJ
(14.20 Uhr)
Das Kabinett beschließt gegen die Stimme des Bundesministers der Justiz, diesen Punkt der TO abschließend erst auf seiner nächsten Sitzung zu behandeln. In der Zwischenzeit wird der Bundesminister der Justiz die Haltung der Länder zu den finanziellen Folgen des Gesetzentwurfs erkunden. 3
Frau BM Strobel befürwortet in diesem Zusammenhang eine Aussprache über Fragen der inneren Sicherheit in einer der nächsten Kabinettsitzungen. Das Kabinett teilt diese Auffassung. 4