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[A.] Entscheidung der EG-Kommission zum Werfthilfeprogramm
Zum vorliegenden Jahrgang der Kabinettsprotokolle der Bundesregierung wird ein editorischer Sachkommentar noch erstellt (siehe die Seiten „Start" und „Kabinett" dieser Online-Version). |
(9.18-9.21 Uhr)
St Schlecht unterrichtet das Kabinett über die Zustimmung der EG-Kommission vom 12. Juni 1979 zu den Auftragshilfen für deutsche Werften, die mit folgenden Einschränkungen gegenüber dem Kabinettbeschluß zum Werfthilfeprogramm vom 17. Januar 1979 verbunden sei:
- a)
Das von der Bundesregierung beschlossene Programm wird nur für die Jahre 1979 und 1980 genehmigt.
- b)
Beihilfen werden nur für Neubauten, nicht jedoch für Umbauten gewährt. Darüber hinaus ist eine Reihe von Berichtspflichten zu erfüllen.
Das Kabinett nimmt den Bericht zur Kenntnis.