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7. Entwurf eines Beschlusses der Bundesregierung über die organisatorische und haushaltsmäßige Behandlung der Berliner Vertretungen, BMF
Das Kabinett stimmt dem Beschluß zu 37. Auf Anregung des Bundesverkehrsministers wird in Ziffer 2 folgende Ergänzung vorgesehen:
„Die Einstellung und Entlassung von Schreib- und Bürokräften der Verbindungsstellen erfolgt im Einvernehmen mit dem jeweiligen Fachminister."
Fußnoten
- 37
Die Vorlage des BMF vom 20. Febr. 1951 sah vor, das Fachpersonal der Vertretungen bei den jeweiligen Ressorts zu etatisieren und das technische Personal sowie die Sachausgaben im Haushalt des BMG auszubringen (B 146/1442).