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8. Gesetz zur Abwicklung und Entflechtung des ehemaligen reichseigenen Filmvermögens; hier: Ernennung eines neuen Vorsitzenden des Abwicklungsausschusses, BMWi
Das Kabinett beschließt gemäß Vorlage des Bundesministers für Wirtschaft vom 11. Februar 1955 42.
Fußnoten
- 42
Vgl. 298. Sitzung am 23. Juni 1953 TOP 5 (Kabinettsprotokolle Bd. 6, S. 355). - Nach § 6 des Gesetzes vom 6. Juni 1953 (BGBl. 1953 I 276) war ein Abwicklungsausschuß zu bilden, dessen Vorsitzender von der Bundesregierung zu bestimmen war. - In seiner Vorlage vom 11. Febr. 1955 hatte der BMWi als Nachfolger für den zum 1. Febr. 1955 ausgeschiedenen Ausschußvorsitzenden Rudolf Vogel (MdB) den Abteilungsleiter II des BMWi und bisherigen stellvertretenden Vorsitzenden Dr. Elmar Michel vorgeschlagen. Gegen den vom BMWi als nachrückendes Ausschußmitglied vorgeschlagenen Pressereferenten des BMWi Heinz Ockhardt hatte Globke Bedenken erhoben und statt dessen den für Film zuständigen Abteilungsleiter V des BPA Dr. Bruno Six vorgeschlagen, um ein Übergewicht des BMWi in dem Ausschuß zu verhindern. Die Vorlage war ins Kabinett gelangt, nachdem der BMWi seine Bedenken gegen Six zurückgestellt hatte. (B 136/2467).