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2. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1957; hier: Stellungnahme zu der Entschließung des Bundesrates vom 22.2.1957, BMZ
Der Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte unterstützt nachdrücklich die Entschließung des Bundesrates vom 22.2.1957. Das Kabinett beschließt jedoch nach kurzer Diskussion entsprechend der Kabinettvorlage des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit vom 23.2.1957 Az. III/1 b - 7013 - 22 - K 27 c/16 - 21.
Fußnoten
- 21
Siehe 169. Sitzung am 30. Jan. 1957 TOP 5. - Vorlage des BMZ vom 23. Febr. 1957 zu BR-Drs. 35/57 in B 146/1847 und B 136/1286. - Der Bundesrat hatte gefordert, die Mittel für die Förderung der mittelständischen gewerblichen Wirtschaft in Höhe von 10 Millionen DM „mit Vorrang" für kriegsgeschädigte Unternehmen über die Lastenausgleichsbank zu vergeben. Der BMZ hatte in seiner Vorlage beantragt, der Entschließung nicht zu entsprechen, da die Forderungen des Bundesrates bereits berücksichtigt worden seien. - BT-Drs. 3266. - Gesetz vom 1. Juli 1957 (BGBl. II 533).