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7 II. Bereitstellung von Wohnungsbaumitteln für die Rückführung von Evakuierten, BMWo/BMVt/BMF
Der Bundesminister der Finanzen erklärt zu diesem Punkt der Tagesordnung, daß er mit Rücksicht auf den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen (Umdruck 1092, Ziffer 2) 26 auch hier den Forderungen des Bundesministers für Wohnungsbau und des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte entsprechen werde 27.
Fußnoten
- 26
Siehe 181. Sitzung am 7. Mai 1957 TOP 7. - Vorlage des BMWo und des BMVt vom 6. April 1957 in B 134/1679, B 150/2893 und B 136/9517. - Unter Ziffer 2 des Änderungsantrages vom 9. Mai 1957 hatten die Koalitionsfraktionen beantragt, den BMWo zu ermächtigen, mit Zustimmung des BMF für das Rechnungsjahr 1958 bis zur Höhe von 30 Millionen DM Verpflichtungen einzugehen. Diese Mittel sollten der nachstelligen Finanzierung des Wohnungsbaus für Evakuierte dienen (Umdruck 1092, vgl. Anlage 32 in Stenographische Berichte, Bd. 37, S. 12376). Dieser Betrag entsprach der Summe, die der BMWo und BMVt in ihrer gemeinsamen Kabinettsvorlage vom 6. April 1957 beantragt hatten.
- 27
Den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen nahm der Bundestag am 23. Mai 1957 einstimmig an (Stenographische Berichte, Bd. 37, S. 12351).