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5. Unfallversicherung für Bundesminister, Angestellte und Arbeiter des Bundes sowie sonstige in Dienstkraftwagen mitfahrende Personen, BMI/BMJ
Nach kurzer Diskussion stimmen die anwesenden Kabinettsmitglieder der gemeinsamen Kabinettvorlage der Bundesminister des Innern und der Justiz vom 28.6.1957 zu 17. Es wird vereinbart, daß ein entsprechender Runderlaß, der auch eine großzügige Billigkeitsregelung enthalten soll, den Kabinettsmitgliedern im Umlaufverfahren zur Bestätigung vorgelegt wird 18. Staatssekretär Dr. Bergemann gibt zu Protokoll, daß der Bundesminister für Verkehr die erwähnte Billigkeitsregelung nicht als befriedigend ansehe und eine Insassenversicherung für erforderlich halte.
Fußnoten
- 17
Siehe 160. Sitzung am 22. Nov. 1956 TOP 7 (Kabinettsprotokolle 1956, S. 763). - Vorlage des BMI und des BMJ vom 28. Juni 1957 in B 126/12903 und B 136/5114. - BMI und BMJ waren zu dem Schluß gekommen, daß es einer zusätzlichen Haftungsregelung nicht bedürfe. In den Fällen, in denen Ansprüche nicht geltend gemacht werden konnten, sollte unter Berücksichtigung der Billigkeit und des Ansehens der Bundesregierung eine Schadensregelung auf Kosten des Bundes im Einzelfall möglich sein. - Unterlagen zu einem Rahmenvertrag über Kraftfahrzeugversicherungen für Bundesbedienstete in B 106/50838.
- 18
Vorlage des BMF vom 9. Sept. 1957 in B 136/5114. - Rundschreiben des BMF vom 18. Dez. 1957 an die Obersten Bundesbehörden in B 126/12903.