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[D. Besoldung des Präsidenten und Vizepräsidenten der Bundesbank]
Außerhalb der Tagesordnung spricht der Bundeskanzler über die Besoldung und die Aufgaben des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Bundesbank. Es sei zweckmäßig, zwischen dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten einen größeren Unterschied in der Besoldung zu machen, als er jetzt vorgesehen sei 15. Die Geschäftsordnung sei außerdem wesentlich, vor allem die Frage, wer die Personalien zu bearbeiten habe. Der Bundesminister für Wirtschaft wird hierzu weitere Vorschläge machen 16.
Fußnoten
- 15
Unterlagen über die Verhandlungen zur Neufassung der Verträge in HA BBk N 3/18 und HA BBk B 330/8454 und 8456.
- 16
Siehe 2. Sitzung am 7. Nov. 1957 TOP 6, zum Bundesbankgesetz vgl. 189. Sitzung am 16. Juli 1957 TOP B. - Fortgang 5. Sitzung am 27. Nov. 1957 TOP C.