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3. Weihnachts- und Neujahrsglückwünsche
Weihnachts- und Neujahrsglückwünsche sollen nicht versandt werden, soweit nicht bereits entgegenstehende Maßnahmen getroffen sind 22.
Fußnoten
- 22
Vgl. dazu das Schreiben des Staatssekretärs im Bundeskanzleramt vom 23. Nov. 1957 an die Bundesminister in B 136/4674.