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14. Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts, BMVtg
Bundesminister Dr. Schröder bezieht sich auf seine Kabinettvorlage vom 29.5.1968. Das Kabinett stimmt zu. 26
Fußnoten
- 26
Vorlage des BMVtg vom 29. Mai 1968 in BW 1/88600 und B 136/6863, weitere Unterlagen in BW 1/88598, 88599 und 88601. - Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf sollte die Wehrdisziplinarordnung in der Fassung vom 9. Juni 1961 (BGBl. I 697) an die zuletzt durch das Gesetz zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts vom 20. Juli 1967 (BGBl. I 725) modifizierten Regelungen für die Bundesbeamten angeglichen werden. So war vorgesehen, auch bei Soldaten künftig auf Disziplinarmaßnahmen zu verzichten, wenn wegen desselben Vergehens bereits eine Kriminal- oder Ordnungsstrafe verhängt worden war. Weitere Anpassungen betrafen den Katalog der möglichen Laufbahnstrafen, die Verjährung von Dienstvergehen, ihre Streichung aus den Personalunterlagen und die Möglichkeiten der gerichtlichen Überprüfung von Disziplinarmaßnahmen. - BR-Drs. 316/68, BT-Drs. V/3263. - Der Gesetzentwurf verfiel der Diskontinuität der Legislaturperiode. - Gesetz vom 21. Aug. 1972 (BGBl. I 1481). - Fortgang 47. Sitzung am 5. Nov. 1970 TOP 7 (B 136/36175).