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Ministerausschuß für die Sozialreform 1955-1960Das Bundesarbeitsministerium im Gebäude der ehemaligen Troilo-KaserneHandschriftliche Notiz des Bundeskanzlers AdenauerAnton Storch, Bundesminister für ArbeitÜbersicht: Soziale Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland

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Ministerausschuß für die Sozialreform 1955-1960

herausgegeben für das Bundesarchiv von Friedrich P. Kahlenberg
bearbeitet von Bettina Martin-Weber

R. Oldenbourg Verlag München 1999
ISBN 3-486-56398-X

In seiner Regierungserklärung zu Beginn der zweiten Legislaturperiode hatte Bundeskanzler Adenauer am 20. Oktober 1953 eine umfassende Sozialreform angekündigt, die das Sozialleistungssystem an die veränderten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedingungen anpassen sollte. Die Notwendigkeit einer Reform war angesichts eines zersplitterten Leistungsrechts und vielfach unzureichender Leistungen selbst in der Regierung unumstritten. Nachdem bis zum Frühjahr 1955 kein substantielles Fortkommen zu erkennen war, ergriff Adenauer die Initiative und richtet den Ministerausschuss für die Sozialreform als zweiten Kabinettsausschuss neben dem Kabinettsausschuss für Wirtschaft ein. Der Ministerausschuss für die Sozialreform sollte das Kabinett von der Erörterung spezieller sozialpolitischer Themen entlasten, die Beratungen im Kabinett jedoch nicht überflüssig machen. Die weitere Erörterung und Beschlussfassung der im Ministerausschuss in Grundzügen vorberatenen Gesetzentwürfe blieb dem Gesamtkollegium vorbehalten. Aus der angekündigten „umfassenden Sozialreform“ wurde letztlich nur die Rentenreform von 1957, die allerdings mit dem „Generationsvertrag“ und der „dynamischen Rente“ zukunftsweisende Ordnungsprinzipien einführte und für viele Jahrzehnte Bestand haben sollten. Andere Leistungsbereiche blieben unberührt. Im Jahre 1958 lebte das „Sozialkabinett“ wieder auf. Seine Einrichtung sollte Kontinuität signalisieren und angesichts bevorstehender Wahlen an den Erfolg des Vorgängers anknüpfen sowie Zweifel an einer eigenständigen Bedeutung der Sozialpolitik neben der Wirtschaftspolitik zerstreuen. Für die dritte Legislaturperiode kündigte Bundesarbeitsminister Theodor Blank eine „Sozialpolitik neuen Stils“ an, die die Förderung von Selbsthilfe und privater Initiative einerseits und Bedürftigkeitsfeststellung andererseits zu sozialpolitischen Leitmotiven erklärte. Der Ministerausschuss für Sozialreform beriet zwischen Oktober 1958 und Juli 1960 in nur vier Sitzungen unter anderem die Krankenversicherungsreform, die Neuordnung der Kriegsopferversorgung, spezielle Fragen der Alterssicherung sowie die Vermögensbildung der Arbeitnehmer. Nach dem Ende der Beratungen des „Sozialkabinetts“ im Jahre 1960 wurde ein entsprechender Kabinettsausschuss für sozialpolitische Fragen erst wieder in der Zeit der Großen Koalition im September 1968 eingerichtet.

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