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4. Entwurf einer Einundsiebzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Obstzölle), BML
Der Bundesminister der Finanzen erklärt sich grundsätzlich mit dem Entwurf des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 16. August 1957 einverstanden 11.
Das Kabinett beschließt die Vorlage.
Der Bundesminister der Finanzen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß das Aufkommen an Umsatzsteuer im Juli dieses Jahres geringer gewesen sei als im Vergleichsmonat des Vorjahres. Das sei ein einmaliger Vorgang. Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bittet, den Termin für das Inkrafttreten der Zollsenkung vor den 1. September 1957 zu legen. Der Bundeskanzler schließt sich diesem Vorschlag an und empfiehlt, nicht den Beschluß des Bundestages abzuwarten, sondern die Zölle bereits vorher zu stunden. Der Bundesminister der Finanzen erklärt, daß allein die Unterrichtung der Zolldienststellen mehrere Tage in Anspruch nehme, so daß eine Stundung vor dem 1. September nicht möglich sei. Der Bundeskanzler schlägt vor, die Zölle bereits ab 25. August 1957 zu stunden. Gegen diesen Vorschlag werden keine Einwendungen erhoben 12.
Fußnoten
- 11
Siehe 192. Sitzung am 14. Aug. 1957 TOP C. - Vorlage des BML vom 16. Aug. 1957 in B 116/19171, B 136/363 und B 102/17411. - Der BML hatte die von ihm beantragten Zollsatzänderungen damit begründet, daß in der Öffentlichkeit die hohen Preise für ausländisches Obst kritisiert und dafür vor allem die Zölle verantwortlich gemacht würden.
- 12
BR-Drs. 361/57. - Einundsiebzigste Verordnung über Zollsatzänderungen (Obstzölle) vom 18. Sept. 1957 (BGBl. I 1376).