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[D.] Durchführung der Fragestunde
Bundesminister Niederalt unterrichtet das Kabinett von dem Ersuchen des Ältestenrats, daß die schriftliche Antwort auf Fragen, die in der mündlichen Fragestunde nicht mehr abgewickelt werden konnten, bis spätestens zum Ende der letzten Fragestunde (normalerweise freitags, 10.00 Uhr) vorliegen müsse. Er betont, daß dieser Wunsch nicht unberechtigt sei. Das Kabinett nimmt davon Kenntnis 25.
Fußnoten
- 25
Zur Neuregelung der Sperrfrist in der Fragestunde vgl. 11. Sitzung am 12. Jan. 1966 TOP B. - Der Direktor des Bundestags hatte auf Verzögerungen von bis zu zwei Wochen bei schriftlichen Antworten durch die Bundesministerien hingewiesen. Der Ältestenrat hatte dies als Verletzung des Abgeordnetenprivilegs gewertet und die Einführung einer Frist beschlossen. Vgl. Niederalts Bericht über die Sitzung des Ältestenrates am 22. März 1966 in B 136/4521. - Fortgang 24. Sitzung am 26. April 1966 TOP 9.