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[C.] Aufgabenbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder
Bundesminister Prof. Dr. Schmid regt an, den Aufgabenbereich seines Ministeriums in der Weise neu zu formulieren, daß auch die Verbindung zum Deutschen Bundestag ausdrücklich erwähnt wird. Der Bundeskanzler erklärt seine grundsätzliche Zustimmung. Die Formulierung soll noch überlegt werden. Das Kabinett nimmt Kenntnis 10.
Fußnoten
- 10
Zu einer Neuformulierung des Aufgabenbereichs kam es nicht. Vgl. die Vorbemerkung zum Einzelplan 28 des BMBR im Bundeshaushaltsplan 1967, S. 2773.