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[H.] Luftpost nach Israel
Der Parlamentarische Staatssekretär Börner berichtet aufgrund eines im Kabinett verteilten Vermerks, daß im Zusammenhang mit den Sprengstoffanschlägen auf Flugzeuge, die Israel anfliegen, die Einlieferung von Paketen sowie von Zeitungen, Drucksachen, Warenproben und Päckchen über 100 gr. als Luftpost ab sofort bei allen Postannahmestellen der Deutschen Bundespost gesperrt werde. Das Kabinett nimmt Kenntnis. 28
Fußnoten
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Vgl. 17. Sitzung am 26. Febr. 1970 TOP 8 a. - Nach Sprengstoffanschlägen am 21. Febr. 1970 auf ein Flugzeug der Swissair auf dem Weg von Zürich nach Tel Aviv sowie auf eine Maschine der Austrian Airlines auf dem Weg von Frankfurt am Main nach Wien, das nach einer Explosion im Gepäckraum zum Flugplatz zurückkehren konnte, war festgestellt worden, dass sich die Sprengsätze jeweils in den für Israel bestimmten Postsäcken befunden hatten. Die Luftverkehrsgesellschaften lehnten daher aus Sicherheitsgründen die Beförderung von Päckchen, Paketen und Drucksachen über 50 g ohne vorherige Durchsuchung auf Sprengkörper ab. Vgl. den undatierten Vermerk des BMP und die Pressemitteilung des BPA vom 27. Mai 1970 in B 136/9963. - Ab dem 24. Juni 1970 wurden im Luftpostverkehr nach Israel wieder Sendungen über 100 g transportiert. Die Abfertigung erfolgte bis zur Installierung von Unterdruckkammern in den Flughäfen München und Frankfurt am Main über den Flughafen Zürich. Vgl. den Vermerk des AA vom 30. Juni 1970 in B 136/9963.