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[H.] Strafverfolgung gegen Mahler, Meinhof und Baader
Bundesminister Jahn unterrichtet das Kabinett über das wichtigste Ergebnis der Strafverfolgung gegen Mahler, Meinhof und Baader.
Das Kabinett nimmt Kenntnis. 21
Fußnoten
- 21
Zu den Studentenunruhen vgl. 8. Sitzung am 4. Dez. 1969 TOP J (Kabinettsprotokolle 1969, S. 458). - Am 14. Mai 1970 war der 1968 wegen linksextremistisch motivierter Kaufhausbrandstiftung verurteilte Strafgefangene Andreas Baader während einer bewachten Ausführung in ein West-Berliner Forschungsinstitut von der Journalistin Ulrike Meinhof und weiteren Tätern unter Schusswaffeneinsatz und Verletzung mehrerer Personen aus der Haft befreit worden. Gegen die ebenso wie Baader ausnahmslos flüchtigen Täter sowie gegen den Rechtsanwalt Baaders, Horst Mahler, der für den Zeitraum der Befreiungsaktion ein Alibi besaß, jedoch wegen Unterstützungshandlungen beschuldigt und ebenfalls flüchtig war, wurden Fahndungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen eingeleitet. Vgl. das Schreiben des Senators für Justiz des Landes Berlin an den BMJ vom 26. Mai 1970 in B 141/85239, weitere Unterlagen in B 106/146520 und B 131/164. - Fortgang 59. Sitzung am 18. Febr. 1971 TOP A (B 136/36177).