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4. EWG; hier: Benennung der von den Arbeitnehmerverbänden zu stellenden Mitglieder des Ausschusses des Europäischen Sozialfonds, BMA
Staatssekretär Dr. Claussen trägt den wesentlichen Inhalt der Vorlage des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung vom 8. August 1960 - Ib 6 - 3338/60 - vor 11.
Das Kabinett stimmt dieser Vorlage zu.
Fußnoten
- 11
Siehe 99. Sitzung am 9. März 1960 TOP 5 (Entwurf einer Verordnung über den Europäischen Sozialfonds). - Vorlage des BMA vom 8. Aug. 1960 in B 149/4763. - Der Ausschuss des Europäischen Sozialfonds sollte die Europäische Kommission bei der Verwaltung des Fonds unterstützen. Die Mitgliedstaaten der EWG waren in dem Ausschuss mit jeweils zwei Vertretern der Regierung, der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerverbände vertreten, die vom Rat der EWG zu ernennen waren. Für diese drei Gruppen sollte einschließlich je eines Stellvertreters die doppelte Anzahl an Kandidaten benannt werden. In seiner Vorlage hatte der BMA aufgrund von Vorschlägen der Gewerkschaften Bernt Heise (DGB), Traute Pütz (DGB), Dieter Brandt (DAG), Wilhelm Musa (DGB), Rudolf Henschel (DGB) und Siegfried Rahammer (Gesamtverband der Christlichen Gewerkschaften Deutschlands) benannt.