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[E. Zuständigkeitsregelung in der Entwicklungshilfe ]
Nach kurzer Diskussion über die Kompetenz und Verfahrensregelung im Bereich der Entwicklungshilfe beschloß das Kabinett, hierüber eine Klärung zwischen den Bundesministern für wirtschaftliche Zusammenarbeit, für Wirtschaft, der Finanzen und dem Auswärtigen Amt herbeizuführen. Der Bundesminister der Finanzen soll demnächst dazu einladen 25.
Fußnoten
- 25
Vgl. 130. Sitzung am 10. Juli 1964 TOP 3. - In der Bundestagssitzung am 15. April 1964 hatte Erhard in Aussicht gestellt, bis zu den nächsten Haushaltsberatungen die Zuständigkeiten in der Entwicklungshilfe zu klären. Bisher hatte zwischen den beteiligten Ressorts BMZ, BMWi, AA und BMF keine Einigung erzielt werden können. Vgl. Stenographische Berichte, Bd. 55, S. 5734, und den Vermerk des Bundeskanzleramtes vom 6. Okt. 1964 in B 136/2930. - Fortgang 139. Sitzung am 14. Okt. 1964 TOP G.