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[F.] Unterrichtung des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder
Der Bundesminister für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder weist auf die dringende Notwendigkeit hin, sein Haus über alle Angelegenheiten, die das Bund-Länder-Verhältnis berühren, zu unterrichten. Insbesondere ist er der Auffassung, daß bei der Ausarbeitung der Stellungnahme der Bundesregierung zu den Vorschlägen des Bundesrates im Gesetzgebungsverfahren sein Haus als beteiligtes Ministerium anzusehen und daher bei der Ausarbeitung dieser Stellungnahmen einzuschalten sei 27. Der Bundeskanzler unterstreicht diese Ausführungen und stellt im Einvernehmen mit dem Kabinett fest, daß diese Bitte des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder als ein verbindlicher Beschluß des Kabinetts anzusehen sei.
Fußnoten
- 27
Konkrete Hinweise auf den Anlass für die Bitte Niederalts ließen sich nicht ermitteln.